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Darlehen an die Stiftung

 

Eine Vielzahl an Spender und Stifter helfen uns indem Sie Geld- oder Sachspenden in die Stiftung einbringen. Dabei trennen Sie sich von dem finanziellen Wert, können diesen jedoch als Sonderausgabe in der Steuererklärung geltend machen.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, sich nicht nachhaltig von Ihrem Vermögen zu trennen.

Sie können auch der Stiftung einen Geldbetrag als zinsloses Darlehen zur Verfügung stellen, mit welchem die Vermögensverwaltung der Stiftung arbeitet und die daraus entstehenden Erträge für die Zwecke der Stiftung verwendet.

Somit entscheiden ausschließlich Sie, wieviel Geld Sie der Stiftung entgegenbringen wollen, wie lange dieses Darlehen im Stiftungskapital verbleiben kann und wann die Rückzahlung Ihrer Gelder wieder erfolgen soll. Eine Zuwendungsbestätigung kann jedoch nicht ausgestellt werden, da ein Rückzahlungsanspruch an Sie existiert und Sie sich nicht dauerhaft von dem Geldbetrag trennen. Jedoch erhalten Sie die Summe in voller Höhe zurück, da sich die Stiftung verpflichtet, das Geld verlustsicher und unter Schutz einer Einlagensicherung anzulegen.

Dabei entsteht der positiver Nebeneffekt, dass die Erträge innerhalb der Stiftung dann steuerfrei zufließen, somit also kein Steuerabzug erfolgt, der zur Zeit bei Ihnen mindestens in Höhe von 25% Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag von 5,5% , und bei vorliegender Kirchensteuerpflicht, bis zu insgesamt 28,625% anfallen würde.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, um Ihnen die Möglichkeiten näherzubringen und bei Interesse einen allgemeinen Darlehensvertrag anhand Ihrer Wünsche zu schließen.

(Aus Gründen des Verwaltungsaufwands können Darlehen erst ab einem Betrag von 5.000 Euro und einer Mindestlaufzeit von einem Jahr geschlossen werden)