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Allgemeines Förderprojekt der Stiftung:    Allgemeine Informationen

„Möglichkeiten bei Bedürftigkeit kennen und Ausschöpfen“

 

a) Rentner mit geringem Einkommen können Anrecht auf Zahlungen zur Grundsicherung im Alter haben:

Frau D. aus Waldmohr ist verwitwete Rentnerin und hat nur einen sehr geringen Rentenanspruch. Hiervon gehen auch noch Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Weitere Einkünfte oder ein angespartes Vermögen hat Sie nicht.

Daher wurde Ihr von uns angeraten Ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen zu lassen. Die Abgabe der Antragsformulare ist bei der Kommune, bei der Sie lebt möglich. Hierzu müssen Angaben über Ihre Person, Ihre Einkünfte sowie Ihre Ausgaben belegt angegeben werden.

Ergebnis:

Nach Überprüfung der Behörde erhielt Sie einen Bescheid über das vorliegende Anrecht auf Grundsicherung im Alter und fortan monatlich einen dreistelligen Betrag, um Ihren eigenen Grundbedarf zu bestreiten.

 

aktuelle Informationsbroschüre             LINK             Antragsformular 2017 (PDF)

 

b) Arbeitssuchende können bei Bezug von Arbeitslosengeld auch Anrecht auf Wohngeldzahlungen haben:

Herr H. aus Zweibrücken wurde von uns mitgeteilt, dass er seit Bezug der Lohnersatzleistung ALG 1, grundsätzlich auch Anrecht auf Zuschuss von Wohngeld haben könnte.

Allgemeine Informationen sowie die nötigen Formulare zwecks Antragstellung, zur weiteren Verwendung, wurden zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Höhe des Einkommens und der nachzuweisenden Mietkosten zzgl. der Nebenkosten, könnte nach positivem Entscheid mitgeteilt werden, dass fortan ein monatlicher Mietzuschuss genehmigt werden könnte, mit dem es dann leichter ist, anfallende Kosten zu decken.

Sollte sich seine Lebenslage bzgl. des Einkommens oder der Wohnverhältnisse verändert, ist er verpflichtet dies umgehend der zuständigen Wohngeldbehörde mitzuteilen.

 

Rheinland-Pfalz: Link                                                      aktuelle Informationsbroschüre

Formular zum Wohngeld Mietzuschss 2017                              Kurzinformationen

Formular Mietbescheinigung 2017      

Formular Verdienstbescheidigung 2017

Formular bei vorliegende Unterhaltsverpflichtung 2017

 

Saarland: Link

Formular zum Wohngeld Mietzuschuss 2017

Erläuterungen zum Formular zum Wohngeld Mietzuschuss 2017

 

c) Kostenlose Schufa Auskunft anfordern

Eine Schufa Auskunft wird regelmäßig als Nachweis verlangt vor Abschluss von Krediten und Darlehen oder wenn der neue Vermieter Auskunft über die eigene Bonität verlangt.

Dabei gibt es die Möglichkeit auf eine kostenpflichtige Bescheinigung zu verzichten.

Ein kostenlose Schufa-Auskunft kann jede Person 1x im Jahr erhalten.

Nutzen Sie hierzu das

Bestellformular Datenübersicht nach §34 BDSG

 

d) Befreiung von der GEZ

Bestimmte Personengruppen können sich von den GEZ Gebühren befreien lassen (Rundfunkbeitragsbefreiung). In der Regel sind dies Menschen, die aufgrund finanzieller Notlage den Beitrag nicht entrichten müssen.

Arbeitslosengeld II Bezieher

Personen, die Arbeitslosengeld II/ Hartz IV Leistungen nach dem SGB II beziehen. Für die GEZ Befreiung muss ein aktueller Bewilligungsbescheid vorgelegt werden.

Leistungsbezieher von Grundsicherung im Alter

Bezieher von Grundsicherung im Alter sind in dieser Hinsicht Hartz IV Empfängern gleichgestellt und können unter Vorlage des Bewilligungsbescheides eine Rundfunkbeitragsbefreiung beantragen.