DiscGolf                                           Möchten auch Sie hier werben??                              Crossminton

               

 

Zustiftung als Vermächtnis

 

Viele Menschen wollten nicht nur zu Lebzeiten ehrenamtlich wirken und fördern, sondern möchten auch nach Ihrem Tode Teile Ihres Nachlasses für einen sinnvollen Zweck verwendet wissen.

Es ist ebenfalls möglich, dass Sie im Rahmen Ihres eigenen Testaments oder Ihres Erbvertrages eine Zustiftung vergeben.

Hierbei bestimmen Sie, dass nach Ihrem Ableben, ein fester Geldbetrag Ihrer Wunschhöhe, aus dem Nachlass an die Stiftung übergehen soll, der dann auf Dauer und in voller Höhe für die Zwecke der Stiftung genutzt wird.

Erbschaft- oder Schenkungssteuer wird dabei nicht fällig, ebenfalls auch nicht, wenn Sie bereits zu Lebzeiten eine Zustiftung einbringen möchten.

Sie haben also in beiden Fällen ein Vermächtnis, welches auf alle Zeit der Allgemeinheit Nutzen bringt, da die Stiftung aufgrund Ihrer Satzung auf unbegrenzte Zeit geführt wird.

Gerne können Sie uns hierzu zwecks Ausgestaltungsmöglichkeiten ansprechen.